WÄHLERGEMEINSCHAFT

"MITEINANDER KARLSHAGEN GESTALTEN"

 

 Hier die aktuellen News

 

Bürgerentscheid zu der Frage:

„Soll der Bau der Dünenerlebnispromenade zwischen dem Hauptzugang und dem stationären Rettungsturm realisiert werden?“

Mit einem eindeutigen Ergebnis haben die Karlshagener entschieden:

Grundsteuer Wissenswertes

Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben. Aufgrund der Grundsteuerreform wurden sämtliche Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Hierfür mussten die Eigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts an das Finanzamt übermitteln.

Wesentliche Faktoren des Grundsteuerwertes sind der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die u. a. von der sogenannten Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde abhängt (je höher die Mietniveaustufe, desto höher ist tendenziell die Miete in einer Gemeinde). Weitere Faktoren sind die Grundstücksfläche, Grundstücksart und das Alter des Gebäudes. Anhand der in der Erklärung getätigten Angaben wurde der Grundsteuerwert berechnet und Ihnen vom Finanzamt Grundsteuerwertbescheid bekannt gegeben.

Anschließend stellte das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag in einem Messbescheid fest. Hierfür multiplizierte es den Grundsteuerwert Ihres Grundstücks mit der Steuermesszahl (gesetzlich festgelegter Faktor gemäß § 15 Grundsteuergesetz). Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag. Dieser Betrag wurde elektronisch an die Gemeinde gemeldet.

Berechnungsgrundlage für die zu zahlende Grundsteuer ist folglich der Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde (Ostseebad Karlshagen 470 v.H. Grundsteuer B und 335 v.H. Grundsteuer A)

Auf der einen Seite war zwar vorgesehen, dass die Gemeinden ihre Hebesätze aufkommensneutral gestalten sollten, aber auf der anderen Seite spielt der Nivellierungshebesatz eine entscheidende Rolle für die kommende Finanzsituation der Gemeinde. Beim Finanzausgleich wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde die Hebesätze mindestens auf Höhe der Nivellierungshebesätze ansetzt. Für das Jahr 2024 betrug dieser Satz bei der Grundsteuer B 438 Prozent. Die Zahl für 2025 wird erfahrungsgemäß erst im Laufe des Jahres bekanntgegeben. Der aufkommensneutrale Hebesatz für Karlshagen bei Grundsteuer B liegt mit 360 Prozent deutlich darunter.

Aus folgenden Gründen hat sich die Fraktion dafür ausgesprochen, die Hebesätze für Grundsteuer A und B unverändert für 2025 zu belassen, was durch die Mehrheitssituation in der Gemeindevertretung auch so am 27.02.2025 beschlossen wurde.

  • Der Nivellierungssatz für 2025 ist noch nicht bekannt, dies hätte für 2027 enorme Folgen, wenn dieser höher ausfiele
  • Es liegen noch nicht für alle Eigentümer die realen Grundsteuermessbeträge vor, da noch nicht die Erklärungen zur Feststellung getätigt worden sind und auch noch Widerspruchsverfahren laufen, was zur Folge hat, dass hier nur Schätzungen vorliegen
  • Der neue zu zahlende Grundsteuerbetrag ergibt sich vorrangig aus dem veränderten Messbetrag
  • Die Zensusdaten zur Höhe der Einwohnerzahlen haben extreme Auswirkungen auf unseren Finanzhaushalt, die wir zu verkraften haben
  • Der Unterschiedsbetrag der Mehreinzahlungen zwischen den Nivellierungssätzen und beibehaltenen Sätzen beträgt nur 38.000 €,  die aus unserer Sicht wichtig wären. Bei vielen Eigentümern sind es quartalsweise nur 7-8 € Mehrbelastung.  

Auf der Homepage des Amtes Usedom Nord finden Sie weitere Informationen.

 

Bauausschuss

Die Aufgabenbereiche des 

Ausschusses für Gemeindeentwicklung,

Bau, Gewerbe, Umwelt, Sicherheit und Verkehr (kurz Bauausschuss)

umfassen Flächennutzungsplan, Bauleitplanung,

Wirtschaftsförderung, Hoch-, Tief- und

Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege,

Kleingartenanlagen, Umwelt- und Naturschutz,

Landschaftspflege sowie Straßen- und Wegerecht.

 

Mit ein paar Ausnahmen tagt

der Bauausschuss einmal im Monat, in der Regel montags.

Im öffentlichen Teil sind

Besucher und Gäste willkommen.

Hier die kommenden Termine:

Montag, den 07.04.2025

Montag, den 05.05.2025

Montag, den 02.06.2025

 

Ausschuss für Soziales und Ordnung

Der Ausschuss für Soziales und Ordnung ist

zuständig für die Betreuung der Schul- und

Kultureinrichtungen,

Kulturförderung, Sportentwicklung, Senioren,

Jugendförderung, Kindertagesstätten, Sozial- und Wohnungsangelegenheiten sowie die Durchsetzung

des Ortsrechts im Bereich der öffentlichen Ordnung

und Brandschutz (Ordnungsrecht).

Der Sozialausschuss tagt in der Regel jeden 2. Donnerstag im Monat.

Im öffentlichen Teil sind

Besucher und Gäste willkommen.

Hier die kommenden Termine:

Donnerstag, den 10.04.2025

Donnerstag, den 08.05.2025

Donnerstag, den 12.06.2025

 

Ausschuss für Tourismus und Wirtschaft

Im Ausschuss für Tourismus und Wirtschaft wird die

Vorbereitung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes

“Tourismus und Wirtschaft”

zur Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung

erarbeitet und über die Förderung der wirtschaftlichen

Entwicklung und des Tourismus debattiert.

In der Regel tagt dieser Ausschuss

jeden 2. Mittwoch im Monat.

Er ist grundsätzlich nicht öffentlich.

 

Hier die kommenden Termine:

 

Mittwoch, den 09.04.2025

Mittwoch, den 14.05.2025

Mittwoch, den 11.06.2025